• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to footer
Screenpainting

Screenpainting

Design by Alexander Kofler

  • home
  • iPhone Wallpaper
  • Wallpaper
  • T Shirt
  • Poster
  • Gallery
  • Design
  • News

FOTOS IM INTERNET SIND KEINE GRATIS_BEUTE ZUM KOPIEREN!

Das Foto aus dem Internet würde sich toll machen auf der eigenen Homepage oder im eigenen Prospekt? Vorsicht vor unerlaubten Kopien – eine Verletzung des Urheberrechts kann sehr teuer werden.

Websites sind zwar nicht dezidiert im Urheberrechtsgesetz (UrhG) genannt, jedoch können Teile davon – Fotos, Grafiken, Texte oder Programme, Musik- oder Videostücke – sehr wohl urheberrechtlichen  Schutz genießen. Darüber  hinaus kann die gesamte Website  als Datenbank geschützt sein oder das Design als Gebrauchsgrafik Schutz genießen.

Schutz vor Verletzung des Urheberrechts?

Weder ist ein Copyright-Vermerk (©) Voraussetzung für den Schutz, noch hilft ein „Disclaimer“, also eine Art Freizeichnungsklausel, mit der eine Haftung abgelehnt wird, gegen Urheberrechtsverletzungen. Daher gilt: Auch Fotos und sonstige Web-Inhalte ohne entsprechenden den Vermerk sind geschützt! Fotos und andere Web-Inhalte dürfen nur verwendet werden, wenn und soweit der Urheber einer freien Verwendung ausdrücklich zugestimmt hat (das ist etwa der Fall, wenn Firmenlogos im Downloadbereich heruntergeladen werden können).

Kosten für Beklagten

können enorm sein!

Im Urheberrecht gilt, zumindest soweit es den Unterlassungs und Beseitigungsanspruch betrifft, eine verschuldensunabhängige Haftung, das heißt, der Verletzer muss gar nicht wissen, dass er fremde Rechte verletzt. Das Argument „Ich wusste ja nicht, dass das verboten ist!“ zählt also nicht! Eine Unterlassungsauff orderung vor der Klage ist rechtlich nicht erforderlich, da automatisch Wiederholungsgefahr angenommen wird. Als Beklagter verlieren Sie also den Prozess, auch wenn Sie die Urheberrechtsverletzung sofort beseitigen. Achtung: Die Kosten können auch bei einem kurzen Verfahren enorm sein. Der Streitwert liegt in Österreich immerhin bei 36.000 Euro! Dennoch werden in der Praxis von Anwälten vor einer Klagseinbringung meist kostenpfl ichtige Abmahnschreiben verfasst. Bereits diese Abmahnschreiben können empfindliche Kosten auslösen.

FAKTEN:

 Fotos genießen Urheberrechtsschutz, unabhängig von ihrer Ausgestaltung.

Bei Grafiken und Texten kommt es darauf an, ob sie Werkcharakter im Sinne des UrhG genießen, das heißt, eine sogenannte „eigentümliche geistige Schöpfung“ darstellen. 

Erlaubt ist auszugsweises Zitieren (Quellenangabe nicht vergessen!) oder die Verlinkung auf fremde Infos.

Ansonsten sollten fremde Inhalte (vor allem Fotos, aber auch Screenshots) nur mit Zustimmung des Urhebers (= Erstellers) übernommen werden, wobei man sich versichern sollte, dass der

Vertragspartner auch tatsächlich der Ersteller ist.

Kärntner Wirtschaft – Die Zeitung der Kärntner Wirtschaft

Check this custom writing service!

Footer

 

Creative Werbe und 3D Design

Alle gezeigten Designs und Entwürfe sind Eigentum von Alexander Kofler. Diese Entwürfe wurden entweder in Eigenregie, oder von Werbeagenturen in Auftrag gegeben.

Bilder oder andere Artworks auf dieser Website, dürfen nicht gedruckt oder verwendet werden. Zuwiderhandeln wird strafrechtlich verfolgt, es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, da die Werke Eigentum von Alexander sind.

Screenpainting
This name is protected worldwide, Patentamt Wien – 189129/AM 2380/99

 

Kontakt

Alexander Kofler
crossroads@inode.at
+43 664 25 13 110
9500 Villach
Kärnten – Österreich

WKO Zertifiziert

  • E-Mail
  • Facebook
  • Instagram
  • Telefon
  • Pinterest

Copyright© 2019–2025 Screenpainting
We are Againstmedia

  • Impressum
  • Datenschutz